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Kein Mensch ist illegal!

Die folgende Medienmitteilung ist eine gemeinsame Erklärung der JUSO St.Gallen, der Solidaritätsgruppe „Ein Stern für Menschlichkeit“ und der Aktion Zunder. Sie fällt deshalb länger aus als gewohnt, weil wir es für wichtig erachten, die gesamten Umstände so genau wie möglich zu schildern, damit sich die Leute ein möglichst vollständiges Bild machen können.

Die Leichen im Keller
Ausschaffungen sind „die Leichen im Keller unserer Integrationsgesellschaft“ und eine der massivsten Formen des Ausschlusses. Nicht erst im Zuge der Verschärfung der Ausschaffungspraxis durch die menschenverachtende Ausschaffungsinitiative reiht sich die Schweiz in die Liste jener europäischen Länder ein, die tagein tagaus, in einer erschreckenden Normalität Menschen ausschaffen und ihrer Bewegungsfreiheit berauben. Staatliche Behörden versuchen immer wieder den Anschein zu erwecken, dass es sich bei diesen Ausreisen um legitime, normale Vorgänge handelt. Betroffene und Aktivist*innen nennen es jedoch längst beim Namen: Deportation, Zwangsabschiebung. Denn Abschiebung bedeutet unvorstellbares Leid, Traumatisierung für Kinder und Familien und geht oft mit einer Haftstrafe einher.

Familie H.
In den letzten zwei Wochen sind – erst durch das Engagement solidarischer UnterstützerInnen – Details zu zwei Ausschaffungen an die Öffentlichkeit gelangt. Sie stehen stellvertretend und symbolisch für die Ausschaffungspraxis im Allgemeinen und für die vielen unbekannten Fälle.
Die Familie H. sind irakische Kurden und verliessen ihre Heimat nach kriegerischen Angriffen des IS. Sie lebten seit Beginn 2016 in St.Gallen im Lachenquartier, wo sie sich schnell heimisch fühlte, das schulpflichtige Mädchen besuchte die Schule und alle lernten Deutsch. Seit dem Dublin-Entscheid im Sommer 2016 lebte die Familie in ständiger Ungewissheit und Angst, nach Italien ausgeschafft zu werden, was die gesundheitliche Situation aller sehr belastete. Der Familienvater wurde zeitweise gar in die psychiatrische Klinik eingewiesen. Es ist zudem bekannt, dass die Aufnahmestrukturen in Italien durch die Dublinverordnung und die fehlende europäische Solidarität völlig überlastet sind und eine menschenwürdige Unterbringung, gerade für besonders schutzbedürftige Menschen (Familien), selten möglich ist.

Die Familie wurde nach zwei missglückten Ausschaffungsversuchen (ohne Information des Ausreisetermins waren zweimal nicht alle zuhause als die Polizei die Familie abholen wollte)
Ende Januar bei einem Kontrolltermin auf dem Migrationsamt zuerst in Ausschaffungshaft genommen. Dies obwohl die Familie beim wöchentlichen Kontrolltermin sieben Tage zuvor beteuerte, freiwillig ausreisen zu wollen.
Der Sonderflug der Turkish Airlines – ja, mit Ausschaffungen wird auch gutes Geld verdient –
brachte sie, von etwa 30 (!) Polizisten begleitet, nach Catania. Sie waren die einzigen Fluggäste in diesem Flugzeug (was die Polizisten nicht daran hinderte, eine 20Kilo Gepäcklimite durchzusetzen). Den erwachsenen Familienmitgliedern wurden während des Fluges Hand- und Fussfesseln angelegt. Die Familie hatte weder Zeit, sich von FreundInnen zu verabschieden, noch ihre Koffer zu packen oder Geld in Euro zu wechseln. Alle Familienmitglieder mussten 5 Mal eine Leibesvisite über sich ergehen lassen.

Mittlerweile ist die Familie in Patù (Lecce) angekommen und hat eine kleine Wohnung beziehen können. Zurück bleibt die Chronik einer Ausschaffung und unglaublich viel Wut und Trauer über die grobe, unverhältnismässige Art und Weise wie mit, in diesem Fall noch besonders verletzlichen, Menschen umgegangen wird. Es bestätigt sich einmal mehr die Einsicht, dass Ausschaffungen bewusst so durchgeführt werden, dass sie Menschen in voller Absicht physischer Gewalt aussetzen, traumatisieren und ängstigen.

Die Kritik
Unsere Kritik bezieht sich auf verschiedene Ebenen. Ursprung des Migrationsunrechtsregimes ist die Dublin-Gesetzgebung, an der die Schweiz aus xenophobem Eigennutz festhält und die Verantwortung an Grenzstaaten wie Italien abschiebt und nicht bereit ist, von sich aus mehr Geflüchtete aufzunehmen. Denn jedes Mitgliedsland kann auf Dublin Ausschaffungen verzichten, wenn sie die Situation für Betroffene im Dublin-Land als nicht zumutbar einschätzt. Um Gesetze zu ändern, braucht es lauten Widerstand auf den Strassen und politische Vertreter, welche sich nicht der Abschreckung und Militarisierung, sondern einer gleichberechtigten und solidarischen Welt verpflichtet fühlen.

Doch die Mitverantwortung liegt auch in unserer unmittelbaren persönlichen Nachbarschaft. Das Bild hat sich durch diesen Fall erhärtet, dass das St.Galler Migrationsamt nicht nur nicht gewillt ist, minimale rechtliche Spielräume auszunutzen. Es scheint auch ganz so, dass die zuständigen SachbearbeiterInnen und die Amtsleitung die Asylgewährung und den Umgang mit Geflüchteten nicht als aktive Schutzleistung betrachten, sondern diese in einem bürokratischen Gehorsam und einer erstaunlichen Verbissenheit als persönliche und böswillige Gegenspieler wahrnehmen und MigrantInnen pauschal unterstellt wird, nicht schutzbedürftig zu sein.

Fredy Fässler als Kantonsrat und Vorgesetzter des Migrationsamtes hätte durchaus Handlungsspielraum gehabt. Nicht zuletzt die Art und Weise der Ausschaffung kann nicht in seinem Sinne sein. Die Dublin III-Verordnung weist die Zuständigkeit für das Asylgesuch dem ersuchenden Mitgliedstaat zu, wenn dieser nicht innerhalb von sechs Monaten die Ausschaffung durchführt. Das Migrationsamt hätte – gerade aufgrund der psychisch labilen Situation mehrerer Familienmitglieder – diese Frist verstreichen lassen können.

Doch auch unabhängig von der gesetzlichen Lage, finden wir: Das perfide Versteckspiel hinter den Gesetzestexten muss endlich aufhören. Jedes Gesetz braucht Menschen, die es durchsetzen. Niemand ist gezwungen bei den Ausschaffungsbehörden arbeiten.
Der Fall der Familie H. offenbart eine erschreckende Unverhältnismässigkeit, wenn dreissig Polizisten einen Sonderflug begleiten oder psychische Druck auf Menschen, der vor und während der Ausschaffung herrscht, in Kauf genommen wird.

Marija Milunovic – eine verpasste Frist
Auch der Fall von Marija Milunovic, dem momentan gerade sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt wird, illustriert, dass die Härte des Gesetzes und die Abschreckung Vorrang vor Menschenwürde hat. Wegen einer verpassten Frist wurde die 17-jährige Marija am vergangenen Dienstag nach Serbien ausgeschafft. Auch sie wurde davor zuerst in Ausschaffungshaft gesteckt. Wir möchten jedoch nicht in das argumentative Muster verfallen, zwischen „guten“ und uns nahestehenden und „schlechten“ MigrantInnen zu unterscheiden, wie dies momentan in diesem Fall oft geschieht. Solidarität und Gerechtigkeit kennen keine Grenzen – sie gelten für Alle. Und sie gilt auch für jene, denen nicht die gleiche Öffentlichkeit zuteil wird, jene die im Verborgenen ausgeschafft werden. Im Jahr 2016 waren es gesamtschweizerisch 6’539 Personen.

Ausschaffungen sind auf Illegalisierung angewiesen, die immer wieder neu produziert wird. Für uns ist klar, dass Menschen nicht illegal sein können und mit ihrer alleinigen Präsenz gegen Gesetze verstossen können. Die lokalen und kantonalen Behörden haben immer einen Handlungsspielraum, den sie zugunsten von Migranten und Flüchtlingen nutzen können. Und wenn nicht, dann müssen sie ihn sich nehmen – sofern sie danach streben. Im Kanton St.Gallen kann der ehemalige Polizeihauptmann und Flüchtlingsretter Paul Grüninger dafür ein Vorbild sein.

Wie können wir von einer gerechteren Welt sprechen, wenn Menschen in unserem Umfeld täglich von staatlicher Gewalt betroffen sind oder diese fürchten müssen? Für uns ist klar: Stoppt Dublin – Stoppt die Ausschaffungen – kein Mensch ist illegal!

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Ein kleiner Rückblick, der zeigt, dass die Behörden mit unterschiedlichen Ellen messen, wenn es um Bleiberecht geht: 2014 wurden dem russischen Millionär Michail Chodorkowski vom Bundesamt für Migration und dem kantonalen Migrationsamt ohne grosses Zögern eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, da „erhebliche fiskalische Interessen“ vorliegen würden.

Eine antirassistische Position zur Einbürgerungsdebatte oder Alter Wein aus neuen Schläuchen

Ob bei den geschmacklosen Plakaten der rechten Einbürgerungsgegner*innen oder der liberalen Schweizerkreuz-Kampagne für die Unternehmungssteuerreform: Im aktuellen Wahlkampf wird unverblümt in rassistischen und nationalistischen Kategorien gedacht und argumentiert. Hier wird eine nationale Identität konstruiert und vielfältige Bevölkerungsgruppen auf rassistische Vorurteile reduziert. Dieses Vorgehen staatstragender Parteien ist nicht neu. Gleichzeitig ist es immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit Menschen in diesem Land das Recht auf Teilhabe verweigert wird. Höchste Zeit für eine antirassistische Analyse deiner Gruppe für antinationale Aktion: Zunder.

Blick zurück
Ein Blick zurück zeigt, bereits vor knapp 50 Jahren waren sich – abgesehen von ein paar marginalisierten Linksaussen-Grüppchen – alle einig, dass die Schweiz aufgrund der „Überfrem-dung“ dem Untergang nahestehen würde und endlich staatliche Massnahmen gegen dagegen ergriffen werden müssen. Die Geschichte hat leider gezeigt, dass es auch die Sozialdemokratische Partei oder die Gewerkschaften waren, welche den kulturprotektionistischen und konjunkturpolitischen Diskurs befeuerten und mittrugen. Denn schliesslich sollte es der Schweiz und ihren Arbeitern gut gehen. Dabei wurde stets betont, dass es so etwas wie eine kulturelle „Inkompatibilität“ zwischen Inländer*innen und Ausländer*innen gebe.
Die Neue politische Rechte trieb eine Form des Rassismus an, der sich zwar vom klassischen Rassismus, der in biologischen Kategorien dachte, unterschied, für die in der Schweiz leben-den Italiener*innen und später für die Menschen aus Spanien usw. hatte dieser aber nicht weniger schlimme Folgen. Die Diskriminierung zeigte sich beispielsweise durch das erschwerte Recht auf Familiennachzug, Diskriminierung durch den Saisonnierstatut, durch fehlendes politisches Mitspracherecht und natürlich auch im sozialen Leben. Denn Beschimpfungen, tätliche Übergriffe und öffentliche Stigmatisierung waren an der Tagesordnung.

Blick auf die gegenwärtige Situation
Und heute? Heute ist es dieselbe kulturalistische Leier die ertönt, nicht nur von Rechtsaussen. Was hat es denn mit dem Hinweis auf sich, dass es sich bei der erleichterten Einbürgerung schliesslich um Italiener*innen und nicht um Burkaträgerinnen handelt? Es ist nichts Anderes als blanker und unter dem Deckmantel kritischer Politik verkaufter Rassismus! Diese Form des Rassismus unterteilt Migrant*innen in gute und schlechte. Er unterscheidet zwischen jenen, die unserer Kultur nahestehen – wer möchte schon auf die gute Pizza von neben an, Ferien in Venedig oder das südländische Flair verzichten – und andere die ihr weit entfernt scheinen.
Ein Vorurteil, dass übrigens auch die Operation (Neo-) Libero -trotz ihrer Ablehnung der rassistischen Plakatierung der Rechten- relativ unkritisch reproduziert. Die Rechten gewinnen nicht nur die Wahlen, sondern sie erlangen auch die Deutungshoheit, wenn breite Bevölkerungsschichten in ihren Schemen zu denken und zu argumentieren beginnen.

Die Debatte um erleichterte Einbürgerung ist Sand in die Mühlen jener, die darauf angewiesen sind, Menschen zu Fremden und Ausländer*innen zu degradieren und auf ihre Kosten Politik zu betreiben. Nationalismus soll eine gemeinsame Identität suggerieren, die über die eigentlichen Interessen der lohnabhängigen Bevölkerung eine Verbindung mit den Bonzen herstellen soll. Die Bäuerin sagt ja zur USR III und nein zur Einbürgerung der dritten Generation, alles im Namen des Schweizerkreuzes und des Wirtschaftsstandorts. Dabei geht vergessen, dass die Ausfälle für die Gemeinden, die durch die USR III entstehen, dann auch mit den Steuern der Ausländerinnen und Ausländern bezahlt werden.

Das Recht auf Bewegungsfreiheit und Migration, das die Aktion Zunder einfordert, schliesst sowohl das Bleiberecht als auch das Anrecht auf politische und soziale Teilhabe mit ein!

Es sind dieselben Prozesse wie vor 50 Jahren, etwa die Ausgrenzung migrantischer Communities, was sich aktuell an der zunehmenden Stigmatisierung der eritreischen Gemeinschaft zeigt. Wir sind der Meinung, dass die Grenzen nicht zwischen imaginierten, nationalen Gemeinschaften bestehen, sondern in ökonomischen Gegensätzen, zwischen denen die unten sind und rackern, und jenen die oben sind und die Arbeitskraft ausbeuten.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen, die möchten, an unserer Gesellschaft teilhaben können, dass wir gemeinsam politische Prozesse gestalten. Sagen wir nein zu einer Debatte, die Menschen in gute und schlechte Migrant*innen unterteilt.
Stimmen wir daher am 12.Februar beherzt und mit einem „klar, wieso auch nicht!?“ für die erleichterte Einbürgerung. Immer im kritischen Bewusstsein, dass dies ein erster kleiner emanzipativer Schritt in eine schöne, gerechtere Welt für Alle ist, aber noch lange nicht das Ende auf diesem steinigen Weg bedeutet. Denn:
Antirassistische Perspektiven bleiben notwendig – im Parlament und auf den Strassen!

Gezeichnet: Aktion Zunder. www.zunder-sg.ch

Bedingungslose Anlaufstelle

Seit kurzem ist das CABI (Antirassismustreff im St. Galler Linsebühlquartier) Mittwochnachmittags geöffnet. Ganz im Sinne der CABI-Tradition bietet sich hier ein offener Ort für und mit solidarischen Menschen. Momentan läuft das Ganze noch unter dem Namen CABI-Treff. Die Anlaufstelle ist offen für alle, die sich austauschen, zu spezifischen Themen des sozialen Lebens informieren oder einfach einen Kaffee trinken wollen. Geplant ist auch ein Schulangebot, weitere Infos dazu werden folgen. Kommt vorbei! cabi_treff

Mängelliste

Hier noch die Liste an Dingen, die in der Unterkunft in Mörschwil fehlen. Falls ihr was davon bringen könnt, teilt uns das doch bitte mit (könnt auch auf aktion.zunder@gmx.ch schreiben), dann können wir das etwas koordinieren.

Küche:
– Grössere Kühlschränke
– Qualitativ hochwertigere Pfannen (welche auch zum Kochen was taugen!)
– (grosse) Bratpfannen
– Reiskocher
– Genügend: Teller/ Gläser /Besteck
– Schneidmesser
– Schneidbretter
– Salatsiebe/Abtrocksiebe
– Besteckschublade
– Mixer (für Säfte etc.)
– Abwaschutensilien

Putzutensilien:
– Staubsauger (auf jedem Stock)
– Swiffer
– Besen
– Kübel zum schliessen
– Handschuhe
– Putzmittel

Badezimmer
– Tumbler
– Badelatschen für alle

Wohnbereich
– TV mit Anschluss
– Wifi der Kapazität für fast 30 Personen
– Dekoration (Bilder / Pflanzen)
– Spiele

– Karten
– Puzzle / Brettspiele / Playstation (HDMI-Kabel, Spiele und Controller werden noch gesucht)

– Bücher
– 1. Hilfekasten!! Inkl. Notfallmedikamente
– Verlängerungskabel
– Steckleisten
– Musikanlage
– Töggelikasten
– Uhr
– Mal-/Gestaltungsutensilien und Papier
– Spiegel Schlafzimmer
– (bessere) Lampen/Stehlampen oder Nachttischlampen
– Teppiche (sobald Laminatboden eingebaut ist)
– Kühlschränke im Zimmer
– Steckleisten
– Verlängerungskabel
– Garderoben

Freizeit
– Sportutensilien Fussball/Volleyball
– Fussballschuhe (indoor und outdoor)

Winterkleider

Swimmingpools für Alle!

Aufruf zur Demonstration für menschenwürdige Unterbringung in Mörschwil – und überall! Am 15. Oktober 2016 (Besammlung 14.00 Bahnhofplatz Mörschwil) Demo bewilligt

Es ist einer der grossen und absurden Widersprüche in unserer Wohlstandsgesellschaft: In Mörschwil, einer der reichsten Gemeinden des Kantons und Steuerparadies am Rande der Stadt St.Gallen, herrschen äusserst problematische Zustände für die Menschen in der Asylunterkunft.

Durch die Öffentlichkeitsarbeit des Solidaritätsnetzes Ostschweiz und durch persönlichen Kontakt mit Geflüchteten, die in Mörschwil leben, konnten wir uns auch selber ein Bild machen. Trotz Intervention bei der Gemeinde ist – abgesehen von Einzelinitiativen der sogenannten „Spurgruppe“, einer ökonomischen Initiative aus Mörschwil – bislang wenig geschehen. Zeit, die Dinge selber in die Hand zu nehmen und vor Ort zu helfen. Unsere Solidarität für Geflüchtete in Mörschwil!

Wir, eine Gruppe junger OstschweizerInnen, finden es stossend, dass in einer reichen Gemeinde wie Mörschwil – 2013 hatten es sich rund 233 Millionäre in der Steueridylle gemütlich gemacht – offenbar keine ausreichenden menschenwürdigen Strukturen für schutzbedürftige Menschen zur Verfügung gestellt werden können. Viele von diesen Personen sind vor Krieg, Gewalt und Unrecht geflohen.

Die Gemeinde Mörschwil ist damit in bester Gesellschaft: Der Höhepunkt und bekanntestes Beispiel der öffentlichen Verweigerung der Gemeindeaufgaben und der Verantwortung, sich angemessen und MigrantInnen zu kümmern, ist sicherlich Oberwil-Lieli, das sich in den letzten Jahren stur weigerte überhaupt Asylsuchende aufzunehmen. In Mörschwil leben zwar momentan rund 28 Asylsuchende, von einer angemessenen Unterbringung kann jedoch nicht die Rede sein. Das Haus ist in einem miserablen Zustand, gerade im Kontrast zu den vielen schicken Einfamilienhäuser in der Umgebung. Es fehlt an Küchen- und Putzmaterial, Duschen funktionieren teilweise nicht, das Haus ist im Allgemeinen sehr trostlos eingerichtet.
Hinzu kommt die räumliche und soziale Isolation. Das Haus befindet sich ganz am Rande der Gemeinde, Beschäftigungsprogramme scheint es – abgesehen von Einzel(!)initiativen in der Gemeinde – nicht zu geben. Erst vor kurzem wurde die Schaffung einer Teilzeitstelle für die Bewohner beschlossen.

Einige Geflüchtete leben erst seit ein paar Monaten dort, andere wiederum bereits seit mehr als vier Jahren.

Auf die bereits geäusserte Kritik des Solidaritätsnetzes reagierten die Behörden mit vereinzelten kleinen Verbesserungen und der Äusserung, dass man doch zuerst auf die Behörden hätte zugehen können. Es braucht also erst öffentlichen Druck, um die vorhandenen Ressourcen und Mittel in Bewegung zu setzen. Den öffentlichen Druck könnt ihr haben! Und noch besser: Wenn es die Gemeinde nicht tut, tun wir es selber. Wir renovieren, bringen Küchengeräte mit, sitzen mit den Menschen zusammen, kurz: wir übernehmen die Aufgabe der Gemeinde, die dafür notabene vom Bund Geld erhält. Wir tun es laut und bunt. Für die Solidarität. Denn eine Gesellschaft hat sich daran zu messen, wie sie mit den Bedürftigsten umgeht, egal welcher Religion, Herkunft oder Hautfarbe.

Wir möchten uns nicht auf eine Diskussion einlassen, welche Fragen in der Migrationspolitik zu priorisieren sind. Die Forderung nach offenen Grenzen in Como, dem Widerstand gegen Frontex, gegen Ausschaffungen geht einher mit der Forderung nach menschenwürdiger Unterbringung geflüchteter Personen in unserer Nachbarschaft. Dass dafür kein Geld vorhanden sein soll – an dieses Märchen haben wir noch nie geglaubt.

Das soll auch eine solidarische Aktion sein für die Wenigen, die in Mörschwil Geflüchtete unterstützen, Deutschkurse und sonstige Dinge organisieren. Doch Migrationspolitik darf keine Aufgabe von Einzelinitiativen sein, sie geht uns alle an. Lasst uns teilen und verteilen. Swimmingpools für Alle!

Wir möchten betonen, dass diese Aktion zwar mit den Asylsuchenden besprochen, jedoch nicht von ihnen selber initiiert wurde. Oftmals fürchten sich Asylsuchende vor Repression oder Benachteiligung, wenn man sich dezidiert kritisch über die Zustände äussert. Andere wiederum sind in Anbetracht der Zustände in ihren Heimatländern und auf der Flucht, froh ein Dach über den Kopf zu haben. Das kann ein Ausgangspunkt sein, jedoch nicht die Legitimation für menschenunwürdige und ungerechte Unterbringung von Geflüchteten.

Stellungnahme zur Umstrukturierung der Betreuung und Unterbringung Unbegleiteter Jugendlicher Asylsuchender im Kanton St. Gallen

Die Folgende Stellungnahme zur behördlichen Migrationspolitik ist eine kritische Reaktion auf die die Umstrukturierung der Betreuung und Unterbringung der Unbegleiteten minder-jährigen Asylsuchenden im Kanton St. Gallen durch den TISG. Die Umstrukturierung ist aus der Perspektive der Aktion Zunder fachlich und sozialpolitisch zu kritisieren. Die Kompetenzen der zuständigen Funktionäre wurden mehrfach öffentlich beanstandet, die Strukturen der Vereinigung höchst intransparent. Die Aktion Zunder möchte mit der Stellungnahme auf die einseitige Darstellung der Ausgangslage reagieren, auf die Missstände aufmerksam machen und eine fachliche Stellungnahme zur Lösung der Situation beitragen.

Umstrukturierung – öffentliche Kritik hat kein Konsequenzen für Verantwortliche
Neu übernimmt der «Trägerverein für Integrationsprojekte» (TISG), Teil der «Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten» (VSGP) die Betreuung und Unterbringung der Unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (sogenannte UMA’s) im Kanton St. Gallen. Der VSGP warf dem Kanton St. Gallen und dem kantonalen Zentrum für Asylsuchende «Thurhof», wo die Jugendlichen bisher untergebracht wurden, zuletzt Versagen vor und will nun ihrerseits die Betreuung der Jugendlichen organisieren. Ein Rechtsgutachten vom Frühling 2016 sprach sodann die Kompetenz im Bereich der Betreuung und Unterbringung der UMA als vollständige Aufgabe den Gemeinden zu.
Eine Ankündigung im St. Galler Tagblatt vom Samstag, 10. September sowie Stelleninserate auf der Internetplattform für Berufe im Sozialbereich, www.sozialinfo.ch, weisen darauf hin, dass sich diese Neustrukturierung nun vollzieht und das Bewerbungsverfahren läuft. Es werden neben Begleitpersonen im Wohnbereich, Praktikant*innen im Wohnbereich auch Berufsbeistände für die Betreuung der Jugendlichen gesucht. Dass ein Teil der Mitarbeitenden fachspezifisches Wissen und eine Ausbildung mitbringen müssen, ist schon mal eine Verbesserung, arbeiteten doch bisher in den Betreuungsstrukturen des TISG ausgewiesen wenige Fachpersonen. Doch wer bei den Stellenbeschreibungen genauer hinsieht bemerkt, dass die Personalauswahl für das neue Projekt vom Geschäftsführer der VSGP und selbst ernannten Asylkoordinator, Roger Hochreutener getroffen wird. Jene Organisation unter jener Figur, die von der Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht mehrfach scharf kritisiert wurde, übernimmt also die Schirmherrschaft über die Betreuung der UMA im Kanton St. Gallen. Die Arbeit der TISG unter Hochreutener richtet sich laut Hannelore Fuchs, Juristin und Präsidentin der Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländer-recht Ostschweiz, NICHT nach dem Wohl der Betroffenen aus (vgl. Surber, 2015). Auch das Solidaritätsnetz Ostschweiz hat in einer schriftlichen Replik auf fehlende Kooperationsbereitschaft seitens des Asylkoordinators, dass sich nicht im Interesse von Geflüchteten orientiere, hingewiesen (vgl. Zweili, 2015). Ein scheinbar gut gemeintes Projekt, die dringende Neustrukturierung des Asylbereichs für UMA’s, wird in einer bemerkenswerten Form von Vetternwirtschaft an Personen übergeben, die mehrmals öffentlich und von verschiedener Seite für ihren Mangel an Kompetenzen gerügt wurden. Skandalös wenn man bedenkt, dass es sich dabei um Kinder und Jugendliche handelt.

Es bleiben viele offene Fragen
Es ist das alte Muster zu erkennen, minderjährige Geflüchtete werden per Definition benachteiligt. In keinem anderen Sozialbereich würde das Personal unter Anderem von einem politischen Funktionär bestimmt, der nicht vordergründig am Wohl der Betroffenen, sondern am Finanzhaushalt der Gemeinden und am persönlichen Machterhalt interessiert ist. Hochreutener selbst wurde für fehlende Kompetenz im Umgang mit Geflüchteten mehrfach kritisiert. Aus fachlicher Sicht bleiben mehrere Fragen bezüglich dem intransparenten Strukturen innerhalb der VSGP und somit den operativen Tätigkeiten des TISG offen. Die skandalösen Geschehnisse mit der ABS Services AG letzten Winter im Linthgebiet, waren ein weiteres, klares Warnsignal.

Fehlende Transparenz, zu wenige Ressourcen
Mit dem Präsidenten der TISG Patrik Müller sollte das fachspezifische Manko gemildert werden, so ist Müller seit Winter 2015 Geschäftsführer der «Gemeinnützige und Hilfs-Gesellschaft der Stadt St. Gallen» (GHG) und war bis dato langjähriger Leiter der städtischen Sozialen Dienste. Seine Nach-folgerin, die aktuelle Leiterin ad interim der Sozialen Dienste der Stadt St. Gallen heisst Doris Schwizer und hat – verwunderlicher Weise – ebenfalls eine Leitungsposition innerhalb der TISG inne. Offen bleibt die Frage, ob der Betreuungsschlüssel genügt, um 140 Kinder und Jugendliche fachlich korrekt und mit einer «guten Qualität» zu unterstützen. Berücksichtig man die Tatsache, dass die neuen Unterbringungsstrukturen bewilligungspflichtig und unter kantonaler Aufsicht stehen (vgl. Bucheli, 2016), glänzt auch hier der Verein durch völlige Intransparenz, was Anstellung, Stellenprozente und methodisches Konzept zur Betreuung dieser vulnerablen Personengruppe betrifft. Mit 140 oder sogar mehr Plätzen, wird es wohl wie der «Thurhof» zuvor, die grösste «Heiminstitution» im Kanton St. Gallen bilden und es lässt sich wohl sagen, dass die Ressourcen im Thurhof nicht Ansatzweise ausreichend für eine qualitativ «gute» und «nachhaltige» Betreuung waren (dies nicht aufgrund fehlender fachlicher Kompetenz, sondern mehr aufgrund fehlender personaler und inf-rastruktureller Ressourcen und grundsätzlicher fehlender Kompetenz bezüglich des Vollzugs). Es besteht also Hoffnung, dass die Strukturen von Anfang an professionell konzipiert und umgesetzt werden.
Da es sich bei dem gesetzlichem Auftrag der kommunalen Ebene zur Betreuung und Unterbringung der UMA nicht um Abfallverwertung, sondern um die Betreuung von Menschen handelt, bleibt die Hoffnung bestehen, dass professionelle Unterstützung in allen Bereichen installiert wird und die «gleichen» Ressourcen und Voraussetzungen gelten, als wäre es ein «Heim» für Schweizer Jugendliche mit entsprechenden, divergierenden Problematiken und somit professionellen Unterstützungsangeboten wie bspw.: Intensive psychosoziale Betreuung, Alters- und Leistungs entsprechende Beschulung, soziale und berufliche Integration, Langzeittherapie und Begleitung mit entsprechenden Anschlusslösungen (Aussenwohngruppen o.ä.). Es ist zudem daran zu erinnern, dass jegliche Massnahmen einer öffentlichen Behörde und deren Handlungen den geltenden rechtlichen Grundlagen entsprechen müssen.

Fazit: Die Neustrukturierung im Sinn der Betroffenen organisieren
Zum Verständnis, hier wird nicht kritisiert, dass die Gemeinden die Verantwortung für die Jugendlichen übernehmen. Diese Neustrukturierung ist im Grundsatz sogar zu begrüssen, wenn endlich ein gemeinsames Konzept erarbeitet wird, um die Jugendlichen nachhaltig zu fördern. Aber für eine solche Aufgabe braucht es eine öffentlich-rechtliche Institution, ausgebildete Sozialarbeitende, medizinische und juristische Kenntnisse, um die Verantwortung für die Kinder zu gewährleisten und genügend Stellenprozente um diese heikle Aufgabe wahrzunehmen. Aber am Wichtigsten, die Institution mit ihrem Auftrag muss unabhängig arbeiten können. Sie muss gleichzeitig einer neutralen Stelle Rechenschaft schuldig sein, falls die Sorgfaltspflicht missachtet wird. Der Interessenskonflikt ist doch offensichtlich, wenn das Personal dem Wankelmut des Geschäftsführers einer politischen Vereinigung ausgesetzt ist – eine politische Vereinigung, die damit auch noch Geld verdient. Denn durch die Zentralisierung des Angebots für UMA und die intransparenten Anstellungsbedingungen lässt die Vermutung zu, dass hier überschüssige Bundesgelder für die Integration der Flüchtlinge abgegriffen werden. Der TISG verwaltet alle Hilfsangebote für Geflüchtete im Kanton selbstständig und ist auf die Umsetzung und Strategie bezogen nur der eigenen, internen Vereins-Kommissionen Rechenschaft schuldig. Die Betreuung der Jugendlichen wird durch den TISG, also namentlich Hochreutener organisiert und die Verteilung der Asylsuchenden und somit auch der UMA’s in die Gemeinden wird von seiner Frau geregelt (KOMI). Dass sich politische Funktionäre nicht in das operative Geschäft von Fachpersonen einmischen sollten, zeigt auch der Fall des Zentrums für Traumatherapie «Gravita SRK» (als Projekt des TISG initiiert und mittlerweile operativ von diesem unabhängig bei der SRK angesiedelt), wo von Seiten des Geschäftsführers Hochreutener grosser Druck auf die Fachpersonen der Institution ausgeübt wurde.

Das Ganze ist ein krasser Fall von «Filz», welcher für St. Gallen typisch ist. Das Vereinskonstrukt der VSGP und der TISG werden öffentlich kritisiert und es scheint auch ein offenes Geheimnis zu sein, dass innerhalb der Behörden die Kommunikation zwischen Kanton und Gemeinden mehr als harzt. Aber die neuen Aufgaben werden trotz Kritik der Basisorganisationen wieder den gleichen Akteuren zugeschoben. Die Aktion Zunder beobachtet diese Situation mit grösster Skepsis. Es ist an der Zeit die Dinge beim Namen zu nennen. Auf dem Buckel der Schwächsten – alleinstehenden, geflüchteten Kinder mit traumatischen Erlebnissen – wird hier Vetternwirtschaft und Konflikte zwi-schen kantonaler und kommunaler Ebene betrieben.
Ein Skandal.

Verweise:
Surber, Peter. Eine öffentliche, keine private Aufgabe. Saiten. 13. November 2015. http://www.saiten.ch/eine-oeffentliche-keine-private-aufgabe/

http://sozialinfo-stellen.ch/stellen/stellenangebote/stellenangebote-detail.html?stellen%5Buid%5D=47503&stellen%5Btitle%5D=Berufsbeist%C3%A4nde

Zweili, Christoph. Selektiv, willkürlich, konzeptlos. 12.11.2015. St. Galler Tagblatt.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende: Zuständigkeit für die Betreuung. Rechtsgutachten zuhanden des Sicherheits- und Justizdepartementes sowie der Vereinigung St.Galler Gemeinde-präsidentinnen und Gemeindepräsidenten vom 31. März 2016
http://www.migrationsamt.sg.ch/home/asyl-fluechtlin-ge/_jcr_content/RightPar/downloadlist_teaser/DownloadListParTeaser/download_teaser.ocFile/SJD%20VSGP_UMA_Zust%C3%A4ndigkeit_Rechtsgutachten.pdf

Stellungnahme der Aktion Zunder zur Asylgesetzrevision am 5. Juni 2016

Fortschrittliche und solidarische Organisationen stehen bei der Abstimmung zur Asylgesetzrevision am 5. Juni vor einem Dilemma. Dem neuen Gesetz zustimmen, weil bei den aktuellen bürgerlichen Mehrheiten nicht mehr für Geflüchtete zu holen ist? Oder es ablehnen und der SVP zu ihrem nächsten Wahlsieg verhelfen? Zugegeben, dass die SVP eine Asylrevision bekämpft, sollte stutzig machen. Allein als Argument reicht es aber nicht, einem Gesetz zuzustimmen, das in sich nicht stimmt. Die SVP kritisiert die sogenannten «Gratis-Anwälte». Abgesehen davon, dass die meisten der Rechtsvertreterinnen im Bundes- oder eben Testzentrum in Zürich sind und keine Rechtsan-wälte, ist diese Neuerung noch die begrüssenswerteste. Der Rechtsschutz wird tatsächlich ausge-baut, auch durch die kostenlose Rechtsberatung zu Beginn des Verfahrens. Diese Unterstützung wird wohlwollend und im Sinne der Geflüchteten ausgeführt. Die Rechtsvertretung ist aber eben kein Anwalt und nicht unabhängig. Die Rechtsvertretenden müssen das Mandat unter gewissen Bedingungen niederlegen. Da die Beschwerdefristen so kurz sind, ist es schwierig für Asylsuchen-de, nach Mandatsniederlegung zeitnahe eine andere kostenlose Rechtsberatung zu finden und die Beschwerde fristgerecht einzureichen.
Als «migrationspolitisches Grüppchen» (Zitat Weltwoche) sehen wir die zentralisierte Unterbrin-gung in den geplanten grossen Bundeszentren, wie sie nach der Abstimmung schweizweit umge-setzt werden sollen, skeptisch. Auch in der Ostschweiz ist ein solches Bundeszentrum in Planung. In den Zentren werden die Menschen von der Öffentlichkeit abgeriegelt und isoliert. Es entstehen gefängnisähnliche Zustände. In Zürich beispielsweise bietet das Zentrum zu wenig Platz und die ankommenden Geflüchteten müssen die ersten Wochen in einer Zivilschutzanlage wohnen. Die Anlage ist umzäunt und nur durch eine Schleuse zu verlassen. Für viele Geflüchtete ist diese Situa-tion sehr schwierig. Für traumatisierte Menschen gibt es keine Alternative.
Es ist ärgerlich, dass eine an sich gute Idee, nämlich die kostenlose Rechtsvertretung und die Beglei-tung durch Fachpersonal in ein Paket geschnürt wurde, das aus menschenrechtlicher Position nicht akzeptiert werden kann. Die Verbesserungen wurden in ein System eingebettet, das wir als fort-schrittliche Bewegung nicht unterstützen können. Die Änderungen stimmen nicht mit unseren Vor-stellungen von gleichen Grundrechten für alle und vor allem dem Recht auf Bewegungsfreiheit überein. Deshalb sagen wir mit schwerem Herzen, aber guten Gewissen NEIN am 5. Juni.

Amt gegen Ausschaffungen SG

Wie festzustellen ist, wurde das Amt gegen Ausschaffungen SG aktiv. Wir solidarisieren uns mit ihren Forderungen und unterstützen den Kampf gegen die Ausschaffungsknäste!

Um auf dem laufenden zu bleiben, verweisen wir auf den Blog des AgASG:

http://amt-gegen-ausschaffungen-sg.tumblr.com/

Das Amt gegen Ausschaffungen SG informiert über anstehende Aktionen und hält euch auf dem laufenden!

Auf das Ende aller Ausschaffungsknäste! Aktion Zunder unterstützt den Kampf vom AgASG!

Demo in Bern!

Widerstand statt Spaltung

Wir alle – Migrant_innen Communities, antirassistische Kollektive und Einzelpersonen – wehren uns gegen die rassistische Asyl- und Ausländer_innenpolitik. Zum diesjährigen Flüchtlingstag tragen wir unseren Widerstand am 28. Juni 2014 (um 14.00 Uhr, Schützenmatte) auf die Strasse: „Power to the people!“

 

Keine Unterdrückung aufgrund von Herkunft

„Vor dem Gesetz sind alle gleich.“ Trotzdem werden Migrant_innen systematisch klassifiziert, hierarchisiert und gegeneinander ausgespielt.  Je nach Aufenthaltsstatus wird ihnen der Zugang zu Bereichen wie Arbeits- und Wohnungsmarkt, Bildung und politisches Mitspracherecht systematisch erschwert oder ganz entzogen. Wer den Job verliert oder auf den Wohlfahrtsstaat zählen muss, verliert immer häufiger das Aufenthaltsrecht. Masslose rechtliche Diskriminierungen aufgrund von Herkunft haben einen Namen: Rassismus!

Bleibefreiheit für alle

Menschen, die in der Schweiz Asyl beantragen, werden in Lager oder Bunker gesteckt und ständig von der Polizei oder privaten Firmen überwacht. In der Regel behandeln die Behörden zuerst Gesuche, die sie ablehnen oder Gesuche aus Staaten, mit denen sie ein so genanntes Rückübernahmeabkommen abgeschlossen haben. Die Schweiz schliesst diese Verträge auch mit Ländern ab, die systematisch Menschenrechte verletzen und verschleppt Menschen gewaltsam in jenes Land zurück, das diese um jeden Preis verlassen haben. Menschen masslos zu übergehen, weil sie am falschen Ort geboren sind, hat einen Namen: Rassismus!

Gemeinsamer Widerstand statt Spaltung

Das Wirtschaftsmodell Schweiz basiert zum einen auf dem weltweiten Handel mit Rohstoffen und Schwarzgeldern wie auch der Billigproduktion im „Globalen Süden“. Zum anderen profitieren die Unternehmer_innen von Menschen, die in die Schweiz migrieren. Für gleiche Arbeit werden diese systematisch schlechter bezahlt. Das Ausspielen der Schweizer_innen und Migrant_innen gegeneinander bringt alle Löhne unter Druck und erschwert den gemeinsamen Widerstand gegen die Abzocker. Die spezifische Ausbeutung migrantischer Arbeitskräfte hat einen Namen: Rassismus!

 

Mit kollektiver, solidarischer Organisation können wir der Ohnmacht entgegen treten und uns ermächtigen.

Power to the People – Antiracism everywhere