Seit 2011 ist in Bazenheid ein ehemaliges Untersuchungsgefängnis als Ausschaffungsgefängnis in Betrieb. Die Bedingungen wurden trotz Kritik von Aktionsgruppen und der nationalen Kommission gegen Folter (siehe https://www.nkvf.admin.ch/dam/data/nkvf/Berichte/2015/st-gallen/bericht-kapo-st-gallen.pdf) seither aber kaum angepasst, obwohl es sich bei der Haft um eine ausländerrechtliche Administrativhaft handelt und nicht um eine Bestrafung im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches. In Bazenheid werden Menschen eingesperrt, deren einziges Verbrechen es ist, keinen geregelten Aufenthaltsstatus zu besitzen.
Das Ausschaffungsgefängnis bietet 12 Plätze. Die personellen Ressourcen und baulichen Standards reichen dafür nicht aus. Das Gefängnis ist nur von Montag bis Freitag durch Polizisten betreut. Am Wochenende sind zwar Polizisten anwesend, die allerdings primär den Polizeiposten besetzen und nur «nebenbei» für die Zustände im Gefängnis schauen. So wurde berichtet, dass medizinische Notfälle sonntags nur verspätet behandelt werden konnten. An Sonntagen wird auch der «Freigang» für die Insassen ausgesetzt, da der Posten über zu wenig personelle Ressourcen verfügt. Bei einem täglichen Freigang von 2-mal zwei Stunden eine zusätzliche Einschränkung. Wer telefonieren will, muss dies während des Freigangs tun. Den Insassen wird nur eine Besuchszeit von 1x 1 Stunde pro Woche gewährt, teilweise wird der Kontakt zu ihren Familienmitgliedern ganz untersagt. Der Besucherraum wird durch eine Scheibe getrennt, wofür keinerlei Notwendigkeit besteht. Die hygienischen Artikel reichen nicht aus. Die Insassen sind der Willkür ausgesetzt. Die beschriebenen Massnahmen sind Einschränkungen der Freiheitsrechte und stehen im Gegensatz zur Verhältnismässigkeit. Sie dienen einzig dem Zweck, die Menschen psychisch massiv unter Druck zu setzen und sie so zur Ausreise zu zwingen.
Die Bedingungen in Bazenheid gehen weit über das hinaus, was zur Gewährleistung des Haftzwecks nötig ist. Das restriktive Haftregime wurde trotz Aufforderung nicht geändert. Deshalb for-dern wir vom St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement:
Stopp den unwürdigen Bedingungen in Ausschaffungsgefängnissen, Stoppt die Willkür! Keine Beugehaft gegen Papierlose! Bazenheid muss sofort geschlossen werden!
Denn Menschrechte gelten für alle, die menschliche Würde ist unantastbar!