Stellungnahme zur Umstrukturierung der Betreuung und Unterbringung Unbegleiteter Jugendlicher Asylsuchender im Kanton St. Gallen

Die Folgende Stellungnahme zur behördlichen Migrationspolitik ist eine kritische Reaktion auf die die Umstrukturierung der Betreuung und Unterbringung der Unbegleiteten minder-jährigen Asylsuchenden im Kanton St. Gallen durch den TISG. Die Umstrukturierung ist aus der Perspektive der Aktion Zunder fachlich und sozialpolitisch zu kritisieren. Die Kompetenzen der zuständigen Funktionäre wurden mehrfach öffentlich beanstandet, die Strukturen der Vereinigung höchst intransparent. Die Aktion Zunder möchte mit der Stellungnahme auf die einseitige Darstellung der Ausgangslage reagieren, auf die Missstände aufmerksam machen und eine fachliche Stellungnahme zur Lösung der Situation beitragen.

Umstrukturierung – öffentliche Kritik hat kein Konsequenzen für Verantwortliche
Neu übernimmt der «Trägerverein für Integrationsprojekte» (TISG), Teil der «Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten» (VSGP) die Betreuung und Unterbringung der Unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (sogenannte UMA’s) im Kanton St. Gallen. Der VSGP warf dem Kanton St. Gallen und dem kantonalen Zentrum für Asylsuchende «Thurhof», wo die Jugendlichen bisher untergebracht wurden, zuletzt Versagen vor und will nun ihrerseits die Betreuung der Jugendlichen organisieren. Ein Rechtsgutachten vom Frühling 2016 sprach sodann die Kompetenz im Bereich der Betreuung und Unterbringung der UMA als vollständige Aufgabe den Gemeinden zu.
Eine Ankündigung im St. Galler Tagblatt vom Samstag, 10. September sowie Stelleninserate auf der Internetplattform für Berufe im Sozialbereich, www.sozialinfo.ch, weisen darauf hin, dass sich diese Neustrukturierung nun vollzieht und das Bewerbungsverfahren läuft. Es werden neben Begleitpersonen im Wohnbereich, Praktikant*innen im Wohnbereich auch Berufsbeistände für die Betreuung der Jugendlichen gesucht. Dass ein Teil der Mitarbeitenden fachspezifisches Wissen und eine Ausbildung mitbringen müssen, ist schon mal eine Verbesserung, arbeiteten doch bisher in den Betreuungsstrukturen des TISG ausgewiesen wenige Fachpersonen. Doch wer bei den Stellenbeschreibungen genauer hinsieht bemerkt, dass die Personalauswahl für das neue Projekt vom Geschäftsführer der VSGP und selbst ernannten Asylkoordinator, Roger Hochreutener getroffen wird. Jene Organisation unter jener Figur, die von der Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht mehrfach scharf kritisiert wurde, übernimmt also die Schirmherrschaft über die Betreuung der UMA im Kanton St. Gallen. Die Arbeit der TISG unter Hochreutener richtet sich laut Hannelore Fuchs, Juristin und Präsidentin der Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländer-recht Ostschweiz, NICHT nach dem Wohl der Betroffenen aus (vgl. Surber, 2015). Auch das Solidaritätsnetz Ostschweiz hat in einer schriftlichen Replik auf fehlende Kooperationsbereitschaft seitens des Asylkoordinators, dass sich nicht im Interesse von Geflüchteten orientiere, hingewiesen (vgl. Zweili, 2015). Ein scheinbar gut gemeintes Projekt, die dringende Neustrukturierung des Asylbereichs für UMA’s, wird in einer bemerkenswerten Form von Vetternwirtschaft an Personen übergeben, die mehrmals öffentlich und von verschiedener Seite für ihren Mangel an Kompetenzen gerügt wurden. Skandalös wenn man bedenkt, dass es sich dabei um Kinder und Jugendliche handelt.

Es bleiben viele offene Fragen
Es ist das alte Muster zu erkennen, minderjährige Geflüchtete werden per Definition benachteiligt. In keinem anderen Sozialbereich würde das Personal unter Anderem von einem politischen Funktionär bestimmt, der nicht vordergründig am Wohl der Betroffenen, sondern am Finanzhaushalt der Gemeinden und am persönlichen Machterhalt interessiert ist. Hochreutener selbst wurde für fehlende Kompetenz im Umgang mit Geflüchteten mehrfach kritisiert. Aus fachlicher Sicht bleiben mehrere Fragen bezüglich dem intransparenten Strukturen innerhalb der VSGP und somit den operativen Tätigkeiten des TISG offen. Die skandalösen Geschehnisse mit der ABS Services AG letzten Winter im Linthgebiet, waren ein weiteres, klares Warnsignal.

Fehlende Transparenz, zu wenige Ressourcen
Mit dem Präsidenten der TISG Patrik Müller sollte das fachspezifische Manko gemildert werden, so ist Müller seit Winter 2015 Geschäftsführer der «Gemeinnützige und Hilfs-Gesellschaft der Stadt St. Gallen» (GHG) und war bis dato langjähriger Leiter der städtischen Sozialen Dienste. Seine Nach-folgerin, die aktuelle Leiterin ad interim der Sozialen Dienste der Stadt St. Gallen heisst Doris Schwizer und hat – verwunderlicher Weise – ebenfalls eine Leitungsposition innerhalb der TISG inne. Offen bleibt die Frage, ob der Betreuungsschlüssel genügt, um 140 Kinder und Jugendliche fachlich korrekt und mit einer «guten Qualität» zu unterstützen. Berücksichtig man die Tatsache, dass die neuen Unterbringungsstrukturen bewilligungspflichtig und unter kantonaler Aufsicht stehen (vgl. Bucheli, 2016), glänzt auch hier der Verein durch völlige Intransparenz, was Anstellung, Stellenprozente und methodisches Konzept zur Betreuung dieser vulnerablen Personengruppe betrifft. Mit 140 oder sogar mehr Plätzen, wird es wohl wie der «Thurhof» zuvor, die grösste «Heiminstitution» im Kanton St. Gallen bilden und es lässt sich wohl sagen, dass die Ressourcen im Thurhof nicht Ansatzweise ausreichend für eine qualitativ «gute» und «nachhaltige» Betreuung waren (dies nicht aufgrund fehlender fachlicher Kompetenz, sondern mehr aufgrund fehlender personaler und inf-rastruktureller Ressourcen und grundsätzlicher fehlender Kompetenz bezüglich des Vollzugs). Es besteht also Hoffnung, dass die Strukturen von Anfang an professionell konzipiert und umgesetzt werden.
Da es sich bei dem gesetzlichem Auftrag der kommunalen Ebene zur Betreuung und Unterbringung der UMA nicht um Abfallverwertung, sondern um die Betreuung von Menschen handelt, bleibt die Hoffnung bestehen, dass professionelle Unterstützung in allen Bereichen installiert wird und die «gleichen» Ressourcen und Voraussetzungen gelten, als wäre es ein «Heim» für Schweizer Jugendliche mit entsprechenden, divergierenden Problematiken und somit professionellen Unterstützungsangeboten wie bspw.: Intensive psychosoziale Betreuung, Alters- und Leistungs entsprechende Beschulung, soziale und berufliche Integration, Langzeittherapie und Begleitung mit entsprechenden Anschlusslösungen (Aussenwohngruppen o.ä.). Es ist zudem daran zu erinnern, dass jegliche Massnahmen einer öffentlichen Behörde und deren Handlungen den geltenden rechtlichen Grundlagen entsprechen müssen.

Fazit: Die Neustrukturierung im Sinn der Betroffenen organisieren
Zum Verständnis, hier wird nicht kritisiert, dass die Gemeinden die Verantwortung für die Jugendlichen übernehmen. Diese Neustrukturierung ist im Grundsatz sogar zu begrüssen, wenn endlich ein gemeinsames Konzept erarbeitet wird, um die Jugendlichen nachhaltig zu fördern. Aber für eine solche Aufgabe braucht es eine öffentlich-rechtliche Institution, ausgebildete Sozialarbeitende, medizinische und juristische Kenntnisse, um die Verantwortung für die Kinder zu gewährleisten und genügend Stellenprozente um diese heikle Aufgabe wahrzunehmen. Aber am Wichtigsten, die Institution mit ihrem Auftrag muss unabhängig arbeiten können. Sie muss gleichzeitig einer neutralen Stelle Rechenschaft schuldig sein, falls die Sorgfaltspflicht missachtet wird. Der Interessenskonflikt ist doch offensichtlich, wenn das Personal dem Wankelmut des Geschäftsführers einer politischen Vereinigung ausgesetzt ist – eine politische Vereinigung, die damit auch noch Geld verdient. Denn durch die Zentralisierung des Angebots für UMA und die intransparenten Anstellungsbedingungen lässt die Vermutung zu, dass hier überschüssige Bundesgelder für die Integration der Flüchtlinge abgegriffen werden. Der TISG verwaltet alle Hilfsangebote für Geflüchtete im Kanton selbstständig und ist auf die Umsetzung und Strategie bezogen nur der eigenen, internen Vereins-Kommissionen Rechenschaft schuldig. Die Betreuung der Jugendlichen wird durch den TISG, also namentlich Hochreutener organisiert und die Verteilung der Asylsuchenden und somit auch der UMA’s in die Gemeinden wird von seiner Frau geregelt (KOMI). Dass sich politische Funktionäre nicht in das operative Geschäft von Fachpersonen einmischen sollten, zeigt auch der Fall des Zentrums für Traumatherapie «Gravita SRK» (als Projekt des TISG initiiert und mittlerweile operativ von diesem unabhängig bei der SRK angesiedelt), wo von Seiten des Geschäftsführers Hochreutener grosser Druck auf die Fachpersonen der Institution ausgeübt wurde.

Das Ganze ist ein krasser Fall von «Filz», welcher für St. Gallen typisch ist. Das Vereinskonstrukt der VSGP und der TISG werden öffentlich kritisiert und es scheint auch ein offenes Geheimnis zu sein, dass innerhalb der Behörden die Kommunikation zwischen Kanton und Gemeinden mehr als harzt. Aber die neuen Aufgaben werden trotz Kritik der Basisorganisationen wieder den gleichen Akteuren zugeschoben. Die Aktion Zunder beobachtet diese Situation mit grösster Skepsis. Es ist an der Zeit die Dinge beim Namen zu nennen. Auf dem Buckel der Schwächsten – alleinstehenden, geflüchteten Kinder mit traumatischen Erlebnissen – wird hier Vetternwirtschaft und Konflikte zwi-schen kantonaler und kommunaler Ebene betrieben.
Ein Skandal.

Verweise:
Surber, Peter. Eine öffentliche, keine private Aufgabe. Saiten. 13. November 2015. http://www.saiten.ch/eine-oeffentliche-keine-private-aufgabe/

http://sozialinfo-stellen.ch/stellen/stellenangebote/stellenangebote-detail.html?stellen%5Buid%5D=47503&stellen%5Btitle%5D=Berufsbeist%C3%A4nde

Zweili, Christoph. Selektiv, willkürlich, konzeptlos. 12.11.2015. St. Galler Tagblatt.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende: Zuständigkeit für die Betreuung. Rechtsgutachten zuhanden des Sicherheits- und Justizdepartementes sowie der Vereinigung St.Galler Gemeinde-präsidentinnen und Gemeindepräsidenten vom 31. März 2016
http://www.migrationsamt.sg.ch/home/asyl-fluechtlin-ge/_jcr_content/RightPar/downloadlist_teaser/DownloadListParTeaser/download_teaser.ocFile/SJD%20VSGP_UMA_Zust%C3%A4ndigkeit_Rechtsgutachten.pdf

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